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Förderung

Förderprogramm
Mit dem Programm „Solarstrom erzeugen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie Ihre Anlage günstig finanzieren. Bis zu 100% Ihrer Investitionen können über ein zinsgünstiges Darlehen (< Kapitalmarktniveau) finanziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. Die KfW gewährt Kredite über Ihre Hausbank bzw. jedes andere von Ihnen frei wählbare Kreditinstitut. Die Förderung der KfW gilt auch für Investitionen im Ausland. Bitte beachten Sie, dass Anträge vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden sollten.
Das Erneuerbare - Energien - Gesetz (EEG)
Die Netzbetreiber (Energieversorgungsunternehmen) sind staatlich verpflichtet, den von Ihrer PV-Anlage produzierten Strom in deren Netz einzuspeisen. Dafür erhalten Sie als Anlagenbetreiber einen gesetzlich festgelegten Vergütungssatz (siehe Abb.1). Dieser wird vom Netzbetreiber bis ans Jahresende plus weitere 20 Jahre* lang gezahlt. Der Vergütungssatz übersteigt erheblich die derzeitigen Stromkosten und garantiert Ihnen somit langfristig eine hervorragende Rendite.
Holen Sie sich die Umsatzsteuer zurück !
Als Stromproduzent gelten Sie für das Finanzamt als Unternehmer und sind somit umsatzsteuerpflichtig. Der Netzbetreiber zahlt Ihnen somit zusätzlich die Mehrwertsteuer aus, die Sie wiederum an das Finanzamt abführen müssen. Der kleine Aufwand der Umsatzsteuererklärung bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit, vom Finanzamt die in den Ausgaben für Ihre Anlage enthaltene Mehrwertsteuer zurückzufordern, womit sich der Investitionspreis für Ihre PV-Anlage um 19 % der Kosten reduziert.
Aktuelle Vergütung 2012 (Stand: Februar 2012, Alle Angaben ohne Gewähr)
Beispielrechnung zum aktuellen EEG

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